In der letzten Zeit haben sich im Rathaus die  Beschwerden  über die schlechte Einsehbarkeit bei Geh- und Radwegen an Kreuzungs- oder Einmündungsbereich von Straßen gehäuft.  Dies nimmt die Gemeinde nun zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Anpflanzungen auf Anliegergrundstücke im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen die erforderliche  Sicht nicht beeinträchtigen dürfen.

Meist liegt die Ursache in Hecken, herunterhängenden Ästen oder anderen Gewächsen, die mehr oder weniger über die Grundstücksgrenze hinausgewachsen sind.  Durch überhängende Äste werden oftmals Fahrradfahrer zum Ausweichen auf die Straße verleitet, wodurch eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Neben  möglichen Verletzungen drohen u.a. dann Schadenersatzforderungen.

Die Gemeindeverwaltung Barßel bittet daher alle betroffenen Anlieger, die Anpflanzungen, gerade auch im Hinblick auf die beginnende Schulzeit, regelmäßig zu kontrollieren und den Bewuchs soweit zurückzuschneiden, so dass die Wege auf ihrer gesamten Breite und Höhe voll genutzt werden können. Bei Neuanpflanzungen sollte im Vorfeld schon darauf geachtet werden, dass später keine Gefahrenpotentiale entstehen können.

Wer der  Beseitigung  des Überwuchses nicht  nachkommt, dem könnten zusätzlich Kosten entstehen. Die Kosten könnten dann für die Grundstückseigentümer anfallen, wenn sie einer schriftlichen Aufforderung der Gemeinde zur Beseitigung nicht nachkommen.

 

Verdeutlicht werden durch die beigefügten Fotos die Situationen in verschiedenen Bereichen.

Im  Bereich der Hauptstraße in Elisabethfehn ist nicht nur bereits  das Schild „Rad- und Fußweg“ in die Hecke gewachsen, sondern hat den Radweg fast erreicht, wie Bürgermeister Nils Anhuth (links) und Andre Schröder demonstrieren.

Im Bereich der Einmüdung zur Ringstraße in Elisabethfehn beieinträchtigt die Hecke die erforderliche Sicht, wie Sachbearbeiter Andre Schröder (links) und Bürgermeister Nils Anhuth vor Ort feststellen mussten.