Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt2023-08-30T15:10:23+02:00

Elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Barßel

In Niedersachsen haben Kommunen in ihrer Hauptsatzung eine Regelung zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Als kommunale Rechtsvorschriften gelten hierbei unter anderem Satzungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Verordnungen. Sie treten erst dann in Kraft, wenn sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht wurden.

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Frau Jacqueline Faust
Organisation: Haupt-, Personal- und Schulamt

Telefon: 04499 / 81-30
Fax: 04499/8159
E-Mail: faust(at)barssel.de

vCard Jacqueline Faust

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