Onlineservice zur An- und Abmeldung Ihres Hundes

Auf dieser Website können Sie die An- oder Abmeldung online durchführen: https://pmhundmanager.govconnect.de/steuer/barssel/

Hundesteuer

Für jeden mehr als drei Monate alten Hund ist eine Hundesteuer zu entrichten. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt.
Gegenstand der Hundesteuersatzung der Gemeinde Barßel ist das Halten von mehr als drei Monaten alten Hunden im Gemeindegebiet.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb hält. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben.
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin/dem Halter binnen 14 Tage bei der Gemeinde Barßel schriftlich oder über den Online-Service anzuzeigen. Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung in jedem Fall zurückzugeben.

Die An- oder Abmeldung eines Hundes erfolgt im Steueramt. Die entsprechenden Bescheide werden ebenfalls im Steueramt erstellt.

Die Steuer beträgt jährlich:

– für den ersten Hund  40,00 Euro

– für den zweiten Hund  90,00 Euro

– für jeden weiteren Hund  120,00 Euro

– für jeden gefährlichen Hund   400,00 Euro

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Hundesteuersatzung der Gemeinde Barßel vom 05.11.1974 und die dazu beschlossenen Änderungssatzungen Nr. 1 bis 6.

Die 6. Änderungssatzung ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • Bei Abmeldung (Tod) ist grundsätzlich ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.
  • Steuerermäßigungen und -befreiungen für Blindenhunde und Hunde aus dem Tierheim müssen schriftlich beantragt werden.

Online An- oder Abmeldung

Formulare (alternativ zur online An- oder Abmeldung)