Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Ortskern Barßel

Die Gemeinde Barßel beabsichtigt die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Der Rat der Gemeinde Barßel hat daher in Seiner Sitzung am 14. März 2018 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für den Bereich Ortskern Barßel gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Einleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 141 Absatz 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihrer Beauftragten gemäß § 138 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Die Vorbereitenden Untersuchungen bilden die Grundlage für die förmliche Festlegung einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB.

Um den Betroffenen die Sanierung und deren Ziele gemäß § 137 BauGB zu erläutern und weitere Anregungen zu sammeln, führt die Gemeinde Barßel eine Bürgerversammlung durch.

Ort:     Mensa im Schulzentrum Barßel, Westmarkstraße 3, 26676 Barßel

Zeit:    Dienstag, 17. April 2018 um 19.00 Uhr

Zu der Bürgerversammlung wird hiermit eingeladen.

Den Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

Bekanntmachung hier herunterladen