Durch den Wegfall der sogenannten „Brenntage“ sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Aber Brauchtumsfeuer schon!

Aufgrund der jetzt schon vorliegenden Anfragen, werden die nachfolgenden Informationen veröffentlicht.

Durch den Wegfall der Brenntage (BrennVO) sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers („Osterfeuer“) ist dagegen auch weiterhin möglich, allerdings ist dafür im Einzelfall eine Genehmigung des Ordnungsamtes erforderlich und es sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. Das Antragsformular (u. Hinweise zum Antrag) kann auf der Internetseite der Gemeinde Barßel heruntergeladen werden.

Ein wesentliches Kriterium für die Genehmigung ist die Brauchtumspflege und der öffentliche Charakter der Veranstaltung, d. h. es muss sich um eine öffentlich zugängliche Veranstaltung handeln. Die Gegebenheit der Mindestabstände (sh. Hinweise zum Antrag) sind zwingend erforderlich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen, die zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden.

Hinweisblatt hier:

Antragsformular hier: