Kinderreisepass
Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann vor Eintritt der Ausweispflicht (16. Lebensjahr) einen Kinderreisepass oder Personalausweis (12 J. – 16 J.) erhalten, der auch zu Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland berechtigt.
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann vor Eintritt der Ausweispflicht (16. Lebensjahr) einen Kinderreisepass oder Personalausweis (12 J. – 16 J.) erhalten, der auch zu Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland berechtigt.
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann vor Ablauf der Gültigkeit um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Zum Beantragen und für die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ein persönliches Erscheinen und die Vorlage eines biometrischen Fotos grundsätzlich für alle Kinder erforderlich.
Die Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich. Wenn ein Elternteil verstorben ist, ist eine Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist, ein Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (Familiengerichts) vorzulegen.
Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/
Gebühren
Erstausstellung: 13,00 Euro
Verlängerung: 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Benötigte Unterlagen
Formulare
Allgemeine Anfragen
Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de
Ansprechpartner
zum Kontaktformular zum KontaktformularFrau Christiane Kausch
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de
zum Kontaktformular
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de