Kinderreisepass

Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann vor Eintritt der Ausweispflicht (16. Lebensjahr) einen Kinderreisepass oder Personalausweis (12 J. – 16 J.) erhalten, der auch zu Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland berechtigt.
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann vor Ablauf der Gültigkeit um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Zum Beantragen und für die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ein persönliches Erscheinen und die Vorlage eines biometrischen Fotos grundsätzlich für alle Kinder erforderlich.

Die Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich. Wenn ein Elternteil verstorben ist, ist eine Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist, ein Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (Familiengerichts) vorzulegen.

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Gebühren

Erstausstellung: 13,00 Euro
Verlängerung: 6,00 Euro

Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Geburts- und Abstammungsurkunde
  • alter Kinderausweis / Kinderreisepass, falls vorhanden
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit
  • Unterschrift beider Erziehungsberechtigten bzw. eine formlose Einverständniserklärung
  • Vorlage der Ausweisdokumente zum Abgleich der Unterschriften
  • ggf. Nachweis des alleinigen Sorgerechts
  • ggf. Legitimationsprecher der gesetzlichen Vertreter bzw. Betreuerausweis des Betreuers

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de