Kinderreisepass
Identitätsnachweis für Kinder unter 16 Jahren
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann vor Eintritt der Ausweispflicht (16. Lebensjahr) einen Kinderreisepass oder Personalausweis (12 J. – 16 J.) erhalten, der auch zu Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland berechtigt.
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann vor Eintritt der Ausweispflicht (16. Lebensjahr) einen Kinderreisepass oder Personalausweis (12 J. – 16 J.) erhalten, der auch zu Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland berechtigt.
Ein biometrisches Foto ist grundsätzlich für alle Kinder erforderlich.
Die Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich. Wenn ein Elternteil verstorben ist, ist eine Sterbeurkunde, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist, ein Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (Familiengerichts) vorzulegen.
Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/
Gebühren
Erstausstellung 13,00 Euro
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Benötigte Unterlagen
- Geburts- und Abstammungsurkunde
- alter Kinderausweis / Kinderreisepass, falls vorhanden
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit
- Unterschrift beider Erziehungsberechtigten bzw. eine formlose Einverständniserklärung
- Vorlage der Ausweisdokumente zum Abgleich der Unterschriften
- ggf. Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- ggf. Legitimationsprecher der gesetzlichen Vertreter bzw. Betreuerausweis des Betreuers
Formulare
Ansprechpartner
zum KontaktformularFrau Yasmin Pyrchalla
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
zum Kontaktformular
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-22
Fax: 04499/8158
E-Mail: pyrchalla(at)barssel.de
Frau Christiane Kausch
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
zum Kontaktformular
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de