Reisepass

1. Allgemeines

Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert.

2. Beantragung

Die Beantragung eines Reisepasses ist in Barßel nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.

wichtiger Hinweis:
Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.

Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den/die Antragsteller/-in – ab Vollendung des 6. Lebensjahres – die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.

3. Bearbeitungsdauer/Abholung:

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3 – 4 Wochen.

4. Gültigkeit:

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt

–  bei Personen bis 24 Jahren:   6 Jahre
–  bei Personen ab 24 Jahren:  10 Jahre

5. Änderungen:

– Ein Reisepass kann nicht verlängert werden
– Eine Änderung des Passes wegen Namensänderung nach Heirat oder
Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Pass beantragt werden
– Eine Aktualisierung des Wohnortes muss erfolgen (z.B. Änderung des Wohnortes)

6. Verlust

Bei Verlust des Reisepasses wird im Einwohnermeldeamt eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Vordruck steht Ihnen unten im Download zur Verfügung.

7. Express-Reisepass/vorläufiger Reisepass:

In dringenden Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb von 72 Stunden abholbereit. Die Expressbestellung ist allerdings zusätzlich kostenpflichtig. Es ist nicht möglich, für einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine Expresslieferung zu beantragen. Notfalls muss ein zweiter Pass als Expresslieferung beantragt werden. Hierfür sind dann auch zusätzlich Expresslieferungsgebühren zu entrichten.

In begründeten Ausnahmesituationen ist die sofortige Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen Reisepasses möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nur wenn keine Zeit mehr ist, um einen Expressreisepass zu bestellen, darf der vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage eines Flugtickets, nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass hat die Gültigkeit von einem Jahr. Er ist bei Reisen jedoch nur begrenzt einsetzbar.

Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA.

Wichtige Hinweise:
Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitsweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.

Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten:
Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumfreie Einreise in die USA – zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass – zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein.

Näheres erfahren Sie hier (bitte klicken):

ESTA-Berechtigungsprüfer für Visum USA

(als Hilfestellung nachfolgender Link) hier: ⇒ https://www.visumusa.net/esta/esta-berechtigungsprufer/

Gebühren:

– 37,50 Euro für Personen bis 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
– 70,00 Euro für Personen ab 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
– 32,00 Euro zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren bei Ausstellung eines Expressreisepasses
– 26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass

Rechtsgrundlagen

– Passgesetz (PassG)

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, jedoch nur dann, wenn der vorherige Pass nicht in Barßel ausgestellt wurde.
  • Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Formular „Zustimmungserklärung“ von beiden Elternteilen vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de