Personalausweis

1. Allgemeines:
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu führen. (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.)

2. Beantragung:
Die Beantragung eines Personalausweises ist in Barßel nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.

3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt 4 Wochen. Für die Abholdung des Personalausweises finden Sie weitere Informationen hier:

4. Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt

– bei Personen unter 24 Jahren :  6 Jahre
– bei Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

5. Änderungen:
Eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat
oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt.

6. Verlust:
Bei Verlust des Personalausweises wird im Einwohnermeldeamt eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Vordruck steht Ihnen unten im Download zur Verfügung. Haben Sie bereits den „neuen“ biometrischen Personalausweis, sollten Sie bei diesem, zu Ihrer Sicherheit, die Online-Ausweisfunktion sperren lassen unter Telefon / Sperrnotruf 0180/1-33 33 33. Weitere Infos dazu finden Sie auch im Internet unter: www.personalausweisportal.de/verlust

Weitere Informationen finden Sie hier:

7. vorläufiger Personalausweis:
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen, können Sie neben der Beantragung des „richtigen“ Personalausweises auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dafür benötigen Sie ein weiteres aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35). Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort bei Ihrem Besuch ausgehändigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gebühren:
– Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €
– Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
– erster Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): 22,80 €
– vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, benötigen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
Beides können Sie unter nachfolgendem Link mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen.

Link zum Dienst: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-) Personalausweis, gültige (Kinder-) Personalausweis
  • Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
    – unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten
    – deren/ dessen Personaldokument(e) als Kopie

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de