Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg betreffend das Abbrennen und Mitführen pyrotechnicher Gegenstände (Silvesterfeuerwerk)
Um größere Gruppenbildungen an Silvester und Neujahr zu vermeiden, werden bestimmte Plätze und Orte im Landkreis Cloppenburg per Allgemeinverfügung festgelegt, auf denen das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a Sprengstoffgesetz untersagt ist. An diesen Orten im Landkreis treffen sich erfahrungsgemäß Gruppen, oder halten sich dort [...]