Brauchtumsfeuer – Bitte denken Sie an die Antragstellung!
Durch den Wegfall der sogenannten "Brenntage" sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Aber Brauchtumsfeuer schon! Aufgrund der jetzt schon vorliegenden Anfragen, werden die nachfolgenden Informationen veröffentlicht. Durch den Wegfall der Brenntage (BrennVO) sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers („Osterfeuer“) ist dagegen auch weiterhin möglich, allerdings [...]