Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt aktuell 3 bis 4 Wochen und für Reisepässe 6 bis 8 Wochen.
Reisepass
1. Allgemeines
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) zu besitzen.
Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.
Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert.
2. Beantragung
Die Beantragung eines Reisepasses ist in Barßel nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person kann dies nicht für Sie erledigen.
Kinder sowie mindestens eine sorgeberechtigte Person müssen ebenfalls immer persönlich anwesend sein.
3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt 6 bis 8 Wochen. Für die Abholdung des Reisepasses finden Sie weitere Informationen hier (>>bitte klicken<<).
4. Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt
– bei Personen unter 24 Jahren : 6 Jahre
– bei Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.
5. Änderungen:
Ziehen Sie in eine neue Gemeinde, muss der Wohnort im Reisepass geändert werden.
Eine Änderung des Namens auf dem aktuellen Reisepass ist nicht möglich. Eine Neubeantragung ist bei einer Namensänderung zwingend notwendig.
Ändert sich der Name mit Heirat, kann ein neues Dokument frühestens acht Wochen vor dem Termin der Eheschließung beantragt werden. Bitte bringen Sie in diesem Fall die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit.
6. Verlust
Bei Verlust des Reisepasses wird im Einwohnermeldeamt eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Vordruck steht Ihnen unter „Formulare“ zur Verfügung.
7. Express-Reisepass und vorläufiger Reisepass:
In dringenden Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb von 3 Werktagen abholbereit. Die Expressbestellung ist zusätzlich kostenpflichtig.
Es ist nicht möglich, für einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine Expresslieferung zu beantragen. Notfalls muss ein zweiter Pass im Expressverfahren beantragt werden.
In begründeten Ausnahmesituationen ist die sofortige Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen Reisepasses möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nur wenn die Bestellung eines Expressreisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist, darf der vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen (z.B. Vorlage eines Flugtickets) nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Er ist bei Reisen jedoch nur begrenzt einsetzbar.
Spezifische Einreisebestimmungen für ein bestimmtes Land finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (>>bitte klicken<<).
Gebühren:
- Antragsteller über 24 Jahren: 70,00 €
- Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €
- Expressverfahren: zusätzlich 32,00 €
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
- Direktversand: 15,00 €
Der Direktversand ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wichtig
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Für die Erstellung von Lichtbildern sieht der Gesetzgeber zwei Optionen vor:
- Erstellung des Lichtbildes durch einen zertifizierten Fotodienstleister (z.B. Fotostudios, Drogerieketten)
- Erstellung direkt in der Behörde. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Benötigte Unterlagen
Allgemeine Anfragen
Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de
Ansprechpartner
zum KontaktformularOrganisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-84
Fax: 04499/8158
E-Mail: buemmerstede(at)barssel.de
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de