Personalausweis / Reisepass abholen

Der Personalausweis / Reisepass kann nur im Einwohnermeldeamt Barßel abgeholt werden.

Kann das Ausweisdokument nicht vom Antragsteller abgeholt werden, so kann es mit einer Vollmacht von einer anderen Person abgeholt werden; diese muss sich ebenfalls ausweisen.

Ein Jugendlicher über 16 Jahren kann seinen Ausweis selber abholen. Ist der Jugendliche noch keine 16 Jahre alt, muss ein Erziehungsberechtigter der alleinigen Abholung zustimmen; dieses kann schon bei der Antragstellung erfolgen.

Anders ist es beim Reisepass: hier muss bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ein Elternteil der Abholung zustimmen (Vollmacht).

Wurde ein Personalausweis / Reisepass innerhalb eines Jahres nicht abgeholt, erfolgt zunächst eine Benachrichtigung; sollte das Dokument dann nach einer Frist immer noch nicht abgeholt worden sein, wird es vernichtet!!!

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Formulare

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de