Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt aktuell 3 bis 4 Wochen und für Reisepässe 6 bis 8 Wochen.

Personalausweis

1. Allgemeines:
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen.

2. Beantragung:
Die Beantragung eines Personalausweises ist in Barßel nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Einwohnermeldeamt, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person kann dies nicht für Sie erledigen.

Kinder sowie mindestens eine sorgeberechtigte Person müssen ebenfalls immer persönlich anwesend sein.

Zudem sind seit dem 2. August 2021 zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person – ab Vollendung des 6. Lebensjahres – aufzunehmen und im Chip des Personalausweises zu speichern.

3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt 3 bis 4 Wochen. Für die Abholdung des Personalausweises finden Sie weitere Informationen hier (>>bitte klicken<<)

4. Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt

– bei Personen unter 24 Jahren :  6 Jahre
– bei Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

5. Änderungen:
Eine Änderung des Namens auf dem aktuellen Ausweis ist nicht möglich. Eine Neubeantragung ist bei einer Namensänderung zwingend notwendig.
Ändert sich der Name mit Heirat, kann ein neues Dokument frühestens acht Wochen vor dem Termin der Eheschließung beantragt werden. Bitte bringen Sie in diesem Fall die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit.
Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt.

6. Verlust:
Bei Verlust des Personalausweises wird im Einwohnermeldeamt eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Vordruck steht Ihnen unter „Formulare“ zur Verfügung.

Haben Sie bereits den „neuen“ Personalausweis, sollten Sie bei diesem, zu Ihrer Sicherheit, die Online-Ausweisfunktion über die telefonische Sperrhotline + 49 116 116 sperren lassen. Weitere Infos dazu finden Sie auch hier (>>bitte klicken<<).

7. vorläufiger Personalausweis:
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu erhalten. Dieser wird Ihnen sofort bei Ihrem Besuch ausgehändigt und ist maximal 3 Monate gültig.

Gebühren:

  • Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Direktversand: 15,00 €

Der Direktversand ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wichtig:

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Für die Erstellung von Lichtbildern sieht der Gesetzgeber zwei Optionen vor:

  • Erstellung des Lichtbildes durch einen zertifizierten Fotodienstleister (z.B. Fotostudios, Drogerieketten)
  • Erstellung direkt in der Behörde. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto in digitaler Form (QR-Code vom Fotodienstleister oder Erstellung direkt im Einwohnermeldeamt

  • bisheriges Ausweisdokument

  • Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
    – unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    – Ausweis(-kopie) der Sorgeberechtigten

  • Sollte es sich um eine Erstbeantragung handeln, ist die Geburtsurkunde mitzubringen.

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de