Melde-, Lebens- und Erweiterte Meldebescheinigungen

Melde-, Lebens- , Haushalts und Erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse der Agentur für Arbeit, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt.

Eine Erweiterte Meldebescheinigung wird z.B. für eine Eheschließung benötigt. Ausländische Bürger benötigen sie bei Passangelegenheiten für die Konsulate.

Die Anträge müssen persönlich in den Bürgerbüros oder schriftlich (Formular siehe unten) gestellt werden. Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen. Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke können Sie jedoch nur ausschließlich persönlich in den Bürgerbüros beantragen.

Inhalt der Bescheinigungen

Meldebescheinigung – enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift

Haushaltsbescheinigung – enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.

Erweiterte Meldebescheinigung – enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Lebensbescheinigung – die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).

Gebühren

  • Meldebescheinigung: 7,50 EURO
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 7,50 EURO
  • Haushaltsbescheinigung: gebührenfrei
  • steuerliche Lebensbescheinigung: gebührenfrei

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Meldebescheinigung und Haushaltsbescheinigung:
    Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person.
  • Erweiterte Meldebescheinigung z.B. zum Zweck der Eheschließung: Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person.
  • Lebensbescheinigung z.B. für Rentenzwecke:
    Personalausweis /Pass und Schreiben des Rententrägers. Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
  • steuerliche Lebensbescheinigung:
    Personalausweis /Pass und die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de