Führungszeugnis

1. Allgemeines

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

– privates Führungszeugnis (z.B. zur Einstellung bei einem privaten
Arbeitsgeber)
– Behördenführungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
– Erweitertes Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

2. Antragstellung:

Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) gemeldet sind, persönlich zu stellen.

Der / die Antragsteller/-in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Sofern de / die Antragsteller/in nicht persönlich erscheinen kann, ist eine schriftliche Antragstellung mit amtlicher oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter (Betreuer), so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.

Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragsstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

3. Zutellung:

Ein privates Führungszeugnis wird immer direkt an Ihre Meldeanschrift gesendet.

Die Übersendung des Führungszeugnisses an eine andere Person als den Antragsteller ist nicht zulässig.

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.

Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt ca. 2 Wochen nach der Antragstellung.

Gebühren

13,00 Euro, die mit der Antragstellung sofort fällig werden.

Ab Februar 2019 erhält das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich Datenschutz und Fälschungssicherheit verbessert.

Den Flyer mit weiteren Informationen bitte hier herunterladen

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsabgabe bei Führungszeugnis für eine Behörde.