Vorläufiger Reisepass
Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und klar ist, dass der beantragte Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass. Ist der Reisepass noch nicht beantragt, sollten Sie dieses mit der Beantragung des vorläufigen Passes tun.
Wichtiger Hinweis:
– Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
– Zuständig für die Ausstellung ist grds. die Gemeinde des Hauptwohnsitzes
– Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/
Gebühren
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Benötigte Unterlagen
Formulare
Allgemeine Anfragen
Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de
Ansprechpartner
zum Kontaktformular zum KontaktformularOrganisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de