Vorläufiger Reisepass

Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und klar ist, dass der beantragte Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass. Ist der Reisepass noch nicht beantragt, sollten Sie dieses mit der Beantragung des vorläufigen Passes tun.

Wichtiger Hinweis:
– Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
– Zuständig für die Ausstellung ist grds. die Gemeinde des Hauptwohnsitzes
– Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Gültigkeit:

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

 

Gebühren

26,00 Euro

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Passgesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Personalausweis bzw. Kinderausweis / Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung des Fotos)
  • eventuell Verlustanzeige

Formulare

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de