Ummeldung innerhalb Barßels
Wenn Sie innerhalb Barßels umziehen, sieht das Bundesmeldegesetz hierfür eine Ummeldefrist von 2 Wochen ab Umzug vor. Eine längere Überschreitung dieser Frist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich. Ehepaare können für den Partner die Meldung mit Vorlage dessen Ausweises vornehmen. Sofern sich nur ein Ehepartner ummelden will, muss ggf. eine Getrenntlebenderklärung ausgefüllt werden.
Voraussetzungen:
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Barßel ist bereits erfolgt.
Die Ummeldung kann perönlich, schriftlich (mit dem entsprechenden Formular) als Brief oder FAX oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Neben der Vollmacht ist der Ausweis des Umzumeldenden und des Bevollmächtigten mitzubringen.
Außerdem muss zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter bzw. Eigentümer ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werrden.
Bearbeitungszeit:
umgehend
Gebühren:
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
§§ 17, 19 Bundesmeldegesetz
Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/
Zuständige Organisationseinheit(en)
Benötigte Unterlagen
Allgemeine Anfragen
Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de
Ansprechpartner
zum Kontaktformular zum KontaktformularOrganisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de