Übermittlungssperre
Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen verhindern.
Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:
– an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
– an Presse, Rundfunk und Parteien über Alters- und Ehejubiläen
– an Adressbuchverlage
– an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von direkten Familienangehörigen
– Auskunftserteilung auf elektronischem Wege über das Internet
Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Barßel gemeldet sind.
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
§ 50 Bundesmeldegesetz
Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/
Zuständige Organisationseinheit(en)
Benötigte Unterlagen
Allgemeine Anfragen
Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de
Ansprechpartner
zum Kontaktformular zum KontaktformularOrganisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de