Übermittlungssperre

Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen verhindern.

Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:

– an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
– an Presse, Rundfunk und Parteien über Alters- und Ehejubiläen
– an Adressbuchverlage
– an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von direkten Familienangehörigen
– Auskunftserteilung auf elektronischem Wege über das Internet

Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Barßel gemeldet sind.

Gebühren

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

§ 50 Bundesmeldegesetz

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Beantragung im Einwohnermeldeamt

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de