Fundsachen

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.

Gefunden
Gegenstände mit einem Wert über 10,00 Euro, die Sie gefunden haben, bringen Sie bitte zum Fundbüro. Sie können den Fund auch telefonisch (04499/8133) oder schriftlich mitteilen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, können Sie die Fundsache behalten.

Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.

Verloren
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie ein paar Tage später telefonisch (04499/8133), schriftlich oder persönlich beim Ordnungsamt Barßel erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde.

Sie können im Fündbüro auch eine kostenpflichtige Bescheinigung (Kosten: 2,50 €), dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten.

Kriterien bei der Meldung von Fahrrädern:
Datum und Ort des Fundes/Verlustes
Herren- / Damen- oder Kinderrad?
Farbe
Gangschaltung? Fabrikat? Anzahl der Gänge?
Besonderheiten (z.B. Fahrradkorb, besondere Klingel, Aufkleber, Sattelform etc)
Marke des Fahrrades
Rahmennummer
Die Rahmennummer finden Sie z.B.:
– am Lenkerkopf oberhalb des Vorderrades
– am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels
– auf der Unterseite des Tretlagers
– auf der Gepäckträgerplatte
– auf dem Rahmenrohr oberhalb des Tretlagers

 

Gebühren

Bescheinigung für die Versicherung:  2,50 Euro

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

Bei Abholung einer Fundsache benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass.