Eheurkunde

Durch die Eheurkunde wird die Eheschließung eines Paares nachgewiesen.
Im Standesamt Barßel werden Eheurkunden für Personen ausgestellt, die in Barßel oder in der ehemaligen Gemeinde Strücklingen (vom 01.03.1933 bis zum 31.12.1948) die Ehe geschlossen haben.

Allerdings können Sie internationale Eheurkunden nur bei dem Standesamt erhalten, bei dem das Familienbuch geführt wird.

Die Daten der Personenstandsurkunden unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Anspruch auf eine Urkundenerteilung oder auf eine Auskunft aus dem Personenstandsbuch haben die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie Vorfahren und Abkömmlinge; andere Personen – z.B. Geschwister, Tanten, Onkel, – nur dann, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Gebühren

Eheurkunde (auch internationale Eheurkunde)

– 15,00 Euro für die 1. Urkunde

– 7,50 Euro für jede weitere Urkunde

Schriftliche Beantragung von Urkunden

Eine Beantragung einer Eheurkunde oder Abschrift aus dem Geburtenbuch kann schriftlich erfolgen, wenn folgende Unterlagen beim Standesamt vorliegen: (Hinweis: Für Eheschließungen ist immer ein Auszug aus dem Geburtenbuch notwendig.)

  • Kopie vom Personalausweis/Reisepass (Vorder- und Rückseite)
  • Angabe über abweichende Versandanschrift
  • Angabe des Anliegens
  • Hinweis ob bereits schon vorab überwiesen wurde.

Die Portogebühren betragen 0,85 € (zusätzlich zu den obenstehenden Gebühren der Urkunde).

Vorabüberweisung der Gebühren an:

Kontoinhaber:                 Gemeinde Barßel

IBAN:                                DE82 2805 0100 0081 4001 03

Bank:                                 LZO Barßel

Verwendungszweck:    Geburtsurkunde „Name,Vorname“ (Beispiel)

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Datum der Eheschließung
  • Registrierungs- bzw. Ehebuchnummer, soweit vorhanden
  • Falls Sie nicht zum o.g. Kreis gehören, ist eine schriftliche Vollmacht, ggf. ein vollstreckbarer Titel, ein Urteil o.ä. erforderlich.

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
standesamt@barssel.de