Brauchtumsfeuer
Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) in der Gemeinde Barßel Durch den Wegfall der Brenntage (BrennVO) sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dagegen auch weiterhin möglich. Bitte beachten Sie, dass das Brauchtumsfeuer anzeigepflichtig ist. Es wird kein Genehmigungsschreiben mehr ausgehändigt. Das Anzeigeformular (u. Merkblatt) können Sie auf dieser Seite herunterladen / [...]