Brauchtumsfeuer

Durch den Wegfall der Brenntage (BrennVO) sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dagegen auch weiterhin möglich. Bitte beachten Sie, dass das Brauchtumsfeuer anzeigepflichtig ist. Es wird kein Genehmigungsschreiben mehr ausgehändigt.

Das Anzeigeformular (u. Merkblatt) können Sie  unter der Rubrik Aktuelles / Brauchtumsfeuer herunterladen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt genau zu lesen ist.

Wesentliche Kriterien für die Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers sind die Brauchtumspflege und der öffentliche Charakter der Veranstaltung.

Diese Bedingungen werden grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn das Osterfeuer von einem örtlichen Verein oder einer Organisation veranstaltet wird. Daneben können aber auch Nachbarschaftsgemeinschaften (mindestens 10 Nachbargrundstücke) ein Brauchtumsfeuer veranstalten, wenn sich das Abbrennen eines Osterfeuers in diesem Kreis über einen längeren Zeitraum verfestigt hat.

Das Anzeige Formular kann per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Ansprechpartner: Frau zu Klampen  (Tel:  04499 / 81 33; E-Mail: zuklampen@barssel.de)

Benötige Unterlagen: Antrag auf Genehmigung eines Brauchtumsfeuers / Hinweisblatt zur Durchführung.

Beides kann unter der Rubrik Aktuelles / Brauchtumsfeuer heruntergeladen werden!

Kosten: keine

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt