Anmeldung bei Zuzug nach Barßel

Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Barßel, muss sie sich im Einwohnermeldeamt zur Aufnahme in das Einwohnermelderegister anmelden.

Sie sind nach Barßel gezogen und möchten sich nun registrieren lassen. Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor. Eine längere Überschreitung dieser Frist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich. Zur Anmeldung besuchen Sie bitte das Einwohnermeldeamt oder füllen das Anmeldeformular aus und senden es an das Einwohnermeldeamt (Anschrift siehe unten).

Bitte denken Sie daran, die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter bzw. Eigentümer ausfüllen und unterschreiben zu lassen.

Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält. Wenn eine Nebenwohnung in Barßel angemeldet werden soll, muss das Anmeldeformular und zusätzlich der Fragebogen zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.

Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.

Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.

Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist die „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes“ auszufüllen.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigen Wohnsitz anmelden.

Allgemeiner Hinweis:
Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch durch uns, wenn Sie sich hier anmelden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, Ihre aktuelle Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zweigstelle der Zulassungsstelle in Friesoythe gebührenpflichtig vor.

Gebühren
gebührenfrei

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Bundesmeldegesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)

  • Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
  • Geburtsurkunden der Kinder, die mit angemeldet werden Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen,  da wir uns aus diesem ggf. notwendige Daten und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.
  • Wohnungsgeberbestätigung
Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de