Abmeldung aus Barßel
Die Abmeldung einer Person bei Umzug mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands muss nicht mehr erfolgen. Die Abmeldung erfolgt automatisch, sobald sich die Person an einem anderen Ort anmeldet.
Für die Aufgabe einer Nebenwohnung in Barßel oder bei Verzug ins Ausland ist eine Abmeldung (persönlich oder schriftlich) erforderlich.
Voraussetzungen:
Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) wurde aufgegeben oder Umzug ins Ausland
Verfahren:
Persönliche Abmeldung im Einwohnermeldeamt oder schriftliche Abmeldung
Sonstiges:
Bei schriftlicher Abmeldung sind das Umzugsdatum und die neue Adresse im Ausland zu benennen, bei Aufgabe der Nebenwohnung das Datum des Auszuges.
Wichtig:
Das Abmeldedatum kann von uns nicht in die Zukunft gerichtet, sondern maximal zum Tag der persönlichen/schriftlichen Abmeldung eingegeben werden.
Benötigte Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Allgemeine Anfragen
Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Ansprechpartner
zum Kontaktformular zum KontaktformularOrganisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de