Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen im gesamten Landkreis Cloppenburg, wurden nun vom Landkreis Cloppenburg und den 13 Städten und Gemeinden neue Maßnahmen beschlossen, um zur Gesundheitssicherung der Bevölkerung beizutragen und die Infektionskurve wieder abzuflachen.

Wie bereits durch den Landkreis angekündigt, wird es eine neue  Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 geben. Diese Allgemeinverfügung wird ab dem 23.10.2020 gelten.

Die Regelungen der Allgemeinverfügung (Auszug)

Gemäß der Allgemeinverfügung sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten  Grundstücken sowie im öffentlichen Raum auf höchstens sechs Personen aus sechs  Hausständen begrenzt. Treffen von zwei Hausständen dürfen die Personenzahl von zehn nicht überschreiten. Besondere Anlässe wie Hochzeits- und Trauerfeiern oder Erstkommunion und Konfirmation dürfen an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und außerhalb der eigenen  Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten eine maximale Personenzahl  von 25 nicht übersteigen.  An öffentlichen Veranstaltungen dürfen maximal 50 Besucherinnen und Besucher teilnehmen.  Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken ist dort verboten.

Auch an Tischen in gastronomischen Betrieben gelten die neuen Regeln für  Zusammenkünfte. So dürfen bis zu sechs Personen aus sechs Hausständen oder zwei  Hausstände mit bis zu zehn Personen an einem Tisch sitzen. Die Sperrstunde für gastronomische Betriebe wird zudem verlängert  von 23 bis 6 Uhr.

Außerdem bleibt die Maskenpflicht an Schulen auch nach den Herbstferien bestehen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind.

Des Weiteren betrifft die Allgemeinverfügung noch Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland, für Sport und Vereinswesen und für den Einzel- und Großhandel. Die detaillierten Regelungen finden Sie in der Allgemeinverfügung, Sie können diese >>hier<< (bitte klicken) einsehen.

Kontrollen im Einzelhandel und in Gastronomie

Weiterhin kündigt die Gemeinde Barßel vermehrte Kontrollen im Einzelhandel und in der Gastronomie an. In den vergangenen Tagen wurden von der Polizei und der Kreisverwaltung besonders in diesen Bereichen Verstöße festgestellt, da sich unter anderem nicht immer an die Hygieneregeln und die Regelungen zur Sperrstunde gehalten wurde. Bei künftigen Kontrollen wird der Landkreis in enger Zusammenarbeit von der Polizei und der Gemeindeverwaltung unterstützt.

Absagen und Appell der Gemeindeverwaltung

Das nach wie vor sehr hohe Infektionsgeschehen wirkt sich unter anderem auch auf die Besuche der Gemeinde Barßel zu Geburtstagen und Ehejubiläen von Senioren aus. Wie auch der Landkreis Cloppenburg selber hat die Gemeinde diese Besuche bis auf Weiteres eingestellt.

Die Gemeinde Barßel sagt außerdem eine für den kommenden Dienstag (27. Oktober) geplante Mühlenbereisung ab. Diese Bereisung von umliegenden Mühlen und Müllerhäusern in der Region sollte im Zuge der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts stattfinden, um mit Rat und Verwaltung weitere Ideen für die künftige Nutzung des Mühlenensembles zu sammeln. „Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir jedoch kein Risiko eingehen und sagen die geplante Bereisung ab. Sie wird zu gegebener Zeit nachgeholt.“, so Anhuth.

Des Weiteren richtet sich Bürgermeister Anhuth noch mit einem Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: „Um das Infektionsgeschehen beherrschen zu können, müssen wir alle an einem Strang ziehen. In unserer Gemeinde sind die Zahlen momentan vergleichsweise niedrig und wir wollen natürlich alle, dass das auch so bleibt. Wir sehen aber, dass es im Rest des Kreisgebietes und in vielen anderen Teilen der Republik in den vergangenen Wochen eine Entwicklung gegeben hat, die noch nicht wieder gänzlich unter Kontrolle gebracht werden konnte. Hier gilt es nun, Solidarität und Besonnenheit zu zeigen. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die seit mehr als einem halben Jahr andauernde Ausnahmesituation an unserer aller Nerven zehrt. Wir befinden uns nun aber in einer entscheidenden Phase, um durch gezielte Maßnahmen – und eben nach Möglichkeit keinen zweiten Shutdown – die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger bitten: Halten Sie sich an die geltenden Regeln, zeigen Sie Eigenverantwortung und helfen Sie dabei, durch umsichtiges Verhalten die Gesundheit Ihrer Mitmenschen zu schützen.“