Sicherheitszonen!
Der Gesetzgeber hat durch Änderung der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit geschaffen, vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern Tempo-30-Zonen einzurichten. Die Anordnungen sind dabei auf den unmittelbaren Bereich vor der Einrichtung (z.B. Hauptzugänge) zu beschränken, und die Zonen sind auf eine Länge von höchstens 300 m (je Einrichtung / Straße) zu begrenzen. Zu beachten sind ebenfalls zeitliche [...]