Der Gesetzgeber hat durch Änderung der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit geschaffen, vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern Tempo-30-Zonen einzurichten. Die Anordnungen sind dabei auf den unmittelbaren Bereich vor der Einrichtung (z.B. Hauptzugänge) zu beschränken, und die Zonen sind auf eine Länge von höchstens 300 m (je Einrichtung / Straße) zu begrenzen. Zu beachten sind ebenfalls zeitliche Vorgaben, gebunden an die jeweiligen Öffnungszeiten.

Entsprechend dieser gesetzlichen Neuregelung wurden Vorschläge dafür in den Gremien beraten und beschlossen, und bereits 2017 beim Landkreis Cloppenburg beantragt.

Die Verfügung für die Ausweisung an bestimmten Punkten an Landesstraßen ist bereits 2018 ergangen und die Beschilderung ist schon länger bekannt. Es handelt sich um die „Zonen-Bereiche“ vor dem Gesundheitszentrum an der Lange Straße in Barßel und vor dem Hauptzugang zur Marienschule an der Friesoyther Straße.

Für die Gemeindestraßen ist die Verfügung zur Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen am 26.04.2019 ergangen, und die Beschilderung ist  in den Sommermonaten vom Bauhof vorgenommen worden. Diese Bereiche befinden sich beim Schulzentrum an der Westmarkstraße und bei der „FIP“ an der Mühlenstraße.

Für den Kindergarten St. Marien Harkebrügge war zunächst ebenfalls eine Beantragung dieses Verkehrszeichens angedacht. Hier wurde aber eine „großräumige“ Lösung für das gesamte Wohngebiet im Bereich des Kindergartens gefunden, und in den Straßen „drum herum“ insgesamt 30iger-Zonen eingerichtet.

„Mit diesen „Sicherheitszonen“ sollen Gefahren durch Raser verringert werden, was gerade vor sensiblen Einrichtungen wichtig ist“, freut sich Bürgermeister Nils Anhuth über die neu geschaffene Möglichkeit. Er erhofft sich für die jeweiligen Einrichtungen „einen deutlichen Sicherheitsgewinn“, und bittet alle Fahrzeugführer: „Nehmen Sie mehr Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer!“