Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Wichtig ist es, dass diese Unionsbürgerinnen und Unionsbürger über ihr Wahlrecht zur Europawahl 2019 richtig informiert sind.
Nach den rechtlichen Bestimmungen können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik noch im Herkunftsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Deutschland lebende EU-Bürger haben somit die Wahl, ob sie in ihrem Heimatland oder in ihrem Gastland an der Wahl teilnehmen möchten.
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„Umgekehrt“ besteht natürlich auch das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche – weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link: hier ⇒
Allgemeine Informationen zur Europawahl erhalten Sie über nachfolgenden Link – hier: ⇒