Vorläufiger Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen. Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig. Gleichzeitig sollten Sie einen Antrag auf Ausstellung einen (endgültigen) Personalausweises stellen.

Wichtiger Hinweis:

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, ebenso nicht bei der Abholung.

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Gebühren

10,00 Euro

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Personalausweisgesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder
  • Reisepass bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • eventuell Verlustanzeige

Formulare

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de