Untersuchungsberechtigungsschein

Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche, die vor Vollendeung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Da die Kosten für diese Untersuchung nicht von den Krankenkassen getragen werden, erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein, den der Arzt zur Kostenübernahme bei dem Versorgungsamt einreicht.

Wichtiger Hinweis

Es sind mehrere Untersuchungen möglich:

– Erstuntersuchungen – vor Eintritt ins Berufsleben

– Erste Nachuntersuchung – vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Jugendarbeitsschutzgesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt