Vorläufiger Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen. Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig. Gleichzeitig sollten Sie einen Antrag auf Ausstellung einen (endgültigen) Personalausweises stellen.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, ebenso nicht bei der Abholung.
Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/
Gebühren
10,00 Euro
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Personalausweisgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
Benötigte Unterlagen
Formulare
Allgemeine Anfragen
Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
meldeamt@barssel.de
Ansprechpartner
zum Kontaktformular zum KontaktformularFrau Christiane Kausch
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de
zum Kontaktformular
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de