Untersuchungsberechtigungsschein
Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche, die vor Vollendeung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Da die Kosten für diese Untersuchung nicht von den Krankenkassen getragen werden, erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein, den der Arzt zur Kostenübernahme bei dem Versorgungsamt einreicht.
Wichtiger Hinweis
Es sind mehrere Untersuchungen möglich:
– Erstuntersuchungen – vor Eintritt ins Berufsleben
– Erste Nachuntersuchung – vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Jugendarbeitsschutzgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Ansprechpartner
zum Kontaktformular zum KontaktformularFrau Christiane Kausch
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de
zum Kontaktformular
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-55
Fax: 04499/8180
E-Mail: kausch(at)barssel.de