Der Landkreis Cloppenburg veröffentlicht zwei neue Allgemeinverfügungen. Die 2. Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus vom 29.11.21 und die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 2, werden beide am 30.11.21 veröffentlicht und ab dem 01.12.21 gelten.
Die 2. Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus können Sie hier (>>bitte klicken<< herunterladen und einsehen).
Bitte beachten Sie, dass hier auch neue Regeln, abweichend von der Niedersächsischen Corona-Verordnung, festgelegt wurden.
- Abweichend von § 10 Abs. 1 Nds. Corona-VO sind Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen, Teilnehmern, Besucherinnen und Besucher nur zulässig, wenn dies auf Antrag der Veranstalterin oder des Veranstalters zuvor vom Landkreis Cloppenburg unter den Anforderungen des § 10 Abs. 2 – 6 Nds. Corona-VO zugelassen wird.
- Abweichend von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Nds. Corona-VO ist in beruflich genutzten Kraftfahrzeugen, die mit mehr als 5 Personen besetzt sind, eine Mund-Nasen-Bede-
ckung nach § 4 Abs. 1 Nds. Corona-VO zu tragen.
Ausnahmen:
2.1 Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer ist von dieser Pflicht ausgenommen.
- Der Zutritt zu religiösen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. Gottesdienste, Messen, Andachten, Gebete und ähnliche religiöse Veranstaltungen) ist
auf Personen beschränkt, die einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-VO vorlegen.
Ausnahmen:
3.1 Für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in medizinischen Studien gilt § 8 Abs. 8 Nds. Corona-VO entsprechend.
Die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 2 können Sie hier (>>bitte klicken<< herunterladen und einsehen).
In der Warnstufe 2 wird dabei vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Testnachweis) unseren Alltag bestimmen.
Weitere Informationen zu den Leitindikatoren und Warnstufen erhalten Sie hier: