Nachfolgend veröffentlichen wir die Pressemitteilung des Landkreises Cloppenburg (Stand: 21.04.2020)
Corona: Landkreis und Städte und Gemeinden einigen sich auf einheitliches Vorgehen
Landkreis Cloppenburg – Der Landkreis Cloppenburg und die 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich am Montag einvernehmlich auf ein weiteres einheitliches Vorgehen bei der Corona-Pandemie verständigt. Oberste Priorität hat dabei weiterhin die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Infektionskette zu unterbrechen.
Landrat Johann Wimberg und die Bürgermeister sind sich einig, dass die Kommunalverwaltungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. In den Rathäusern und im Kreishaus können aber Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor auf postalischem, elektronischen oder telefonischen Weg an die Verwaltungen gerichtet werden. Nur bei unaufschiebbaren Sachverhalten kann ein Termin vor Ort bei der jeweiligen Behörde vereinbart werden. Mit einem Termin kann dann das jeweilige Rathaus bzw. das Kreishaus aufgesucht werden.
Ab dem 27. April sollen Besucherinnen und Besuchern in den Rathäusern und im Kreishaus möglichst einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Bürgermeister und der Landrat appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, sich bis dahin mit einem Mundschutz auszurüsten.
Für die Notbetreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen, -horten und -tagespflegen wird kreisweit eine gemeinsame Checkliste erarbeitet, anhand derer vor Ort über die Aufnahme eines Kindes in die Notbetreuung entschieden wird. Die Beiträge für die Kinderbetreuung werden auch weiterhin ausgesetzt.
Derzeit arbeiten Landkreis, Städte und Gemeinden an einem gemeinsamen Konzept für den gestaffelten Schulstart ab Montag, 27. April 2020. Dieses wird sowohl Hygienestandards an den Schulen als auch die Schülerbeförderung beinhalten. Derzeit wird noch auf die vom Land angekündigten Regelungen und Muster gewartet.
Die Bürgermeister und der Landrat weisen abschließend darauf hin, dass Sportanlagen, Sporthallen, Schwimmbäder sowie Tennis- und Reithallen und Spielplätze weiterhin geschlossen bleiben. Auch die außerschulische Nutzung von Schulanlagen bleibt untersagt. Diesbezüglich gelten die Grundlagen aus der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen.