Mit dem Jahreswechsel treten ab dem 1. Januar 2021 einige Änderungen in Bezug auf den Personalausweis in Kraft. Diese Neuerungen bringt die Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung:

Keine Gebühren mehr für das (Neu)Setzen der PIN

Dank des integrierten Online-Ausweises ermöglicht jeder Personalausweis (nach Vollendung des 16. Lebensjahres) die Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern. Für die Nutzung der Online-Funktionen werden die selbstgewählte PIN, ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät und eine passende Software benötigt, wie zum Beispiel die AusweisApp2. Bisher fielen bei der Personalausweisbehörde sechs Euro Gebühren für das nachträgliche Aktivieren des Online-Ausweises und für das (Neu)setzen der PIN an. Diese Gebühren werden ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben.

Personalausweisgebühren erhöht

Ab dem 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr für die Beantragung des Personalausweises für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 37 Euro. Die Gebühr für einen Personalausweis, dessen Inhaberin oder Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, bleibt unverändert bei 22,80 Euro.

Weiterführende Informationen zu diesen Änderungen:

https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Aenderung_ab_Januar_2021.html

eID-Karte wird eingeführt und kann beantragt werden

Außerdem wird zum 1. Januar 2021 die eID-Karte für UnionsbürgerInnen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß des eID-Karte-Gesetzes eingeführt. Die neue Chipkarte enthält die Online-Ausweisfunktion (wie auch der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel). Die Inhaberinnen und Inhaber der eID-Karte können sich damit sicher und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Geschäftliches sowie Behördengänge digital erledigen. Die eID-Karte kann ab einem Mindestalter von 16 Jahren auf freiwilliger Basis bei den Bürgerämtern beantragt werden. Die eID-Karte wird gegen eine Gebühr von 37 Euro ausgegeben. Die Karte ist zehn Jahr gültig und wird ohne Fingerabdrücke, Bild und Unterschrift ausgegeben.

Weiterführende Informationen zur eID-Karte und der Beantragung:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html#doc14626316bodyText2