Nun – mit dem Beginn eines neuerlichen Lockdowns – gibt es erste Informationen zu neuen Hilfen für die Wirtschaft. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilung die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes sowie die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angekündigt (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201029-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html).

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes

Mit einem Gesamtbudget in Höhe von 10 Milliarden Euro sollen diejenigen unterstützt werden, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird. Nach derzeitigem Stand sollen folgende Eckpunkte gelten:

  • Antragsberechtigte: Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird bzw. aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist.
  • Förderfähige Kosten: Insbesondere anfallende Fixkosten
  • Fördersätze der einmaligen Kostenpauschale abhängig von der Unternehmensgröße
    • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter/innen: Förderung in Höhe von 75 % des Umsatzes
    • Größere Unternehmen: Ermittlung des Fördersatzes nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU
  • Bezugsrahmen für die Fördersätze
    • In der Regel: Umsatz im November 2019
    • Bei Betriebsgründung nach November 2019: Umsatz von Oktober 2020 als Maßstab
    • Bei Soloselbstständigen: Durchschnittlicher (monatlicher) Vorjahresumsatz in 2019
  • Antragsverfahren über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird derzeit die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.

Verlängerung der Überbrückungshilfe

Mit der oben genannten Pressemitteilung kündigen das BMWi und das BMF zudem die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 an (sog. Überbrückungshilfe III). Geplant ist erneut eine Verbesserung der Förderkonditionen. Aktuell besteht im Rahmen 2. Förderphase noch die Möglichkeit für die Fördermonate September bis Dezember 2020 die Überbrückungshilfe zu beantragen. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2020.

Hier verweisen wir nochmal auf unseren Beitrag aus der vergangenen Woche sowie auf die Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html.