Die neue Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte des Landes Niedersachsen vom 07.04.2020 ist heute am 08.04.2020 in Kraft getreten.
Die gesamte Verordnung können Sie >> hier << (bitte klicken) einsehen und als PDF herunterladen.
Ersatzlos gestrichen wurde § 1 Abs. 2, welcher nach der am vergangenen Freitag veröffentlichten Verordnung private Zusammenkünfte regeln und dabei unter anderem jedwede Zusammenkünfte mit nicht zum Hausstand gehörenden Personen ausschließen sollte.
Nunmehr gilt wieder der unbestimmte § 1 Abs. 1, welcher die Reduzierung der sozialen Kontakte „auf ein absolut nötiges Minimum“ vorsieht.
Ebenfalls wurden Waschanlagen in § 1 Abs. 3 Nr. 8 als zu schließende Einrichtung gestrichen und dürfen nunmehr unter den in § 3 Nr. 9 genannten Voraussetzungen (Reinigung von gewerblichen oder dienstlichen Nutzfahrzeugen und vollautomatische Reinigung privater KFZ ohne Vor- und Nachbereitung (somit dürften „manuelle“ Waschboxen von dieser Erlaubnis nicht umfasst sein) wieder geöffnet werden.