Hiermit gibt die Gemeinde Barßel zwei Allgemeinverfügungen des Landkreises Cloppenburg vom 31.03.2020 bekannt.
Beide Allgemeinverfügungsen können nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen werden:
2. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch ein Besuchs- und Betretungsverboten für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie für Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe vom 31.03.2020
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2. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich eines Aufnahmestopps für Heime nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) und bezüglich eines Aufnahmestopps und einer Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens gem. § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4 NuWG sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen, angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg vom 31.03.2020
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