Nachfolgend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung des Landkreises Cloppenburg. Stand: 18. März 2020
Mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung setzt der Landkreis Cloppenburg weitere Einschränkungen auf Grundlagen neuer Erlasse des Landes Niedersachsen für Hotels und Beherbergungsbetriebe aller Art um. All diese Maßnahmen sollen die Verbreitung des Coronavirus Covid-19 verlangsamen.
Der Landkreis untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Das Verbot betrifft unter anderem Betreiber von Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieter von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern und vergleichbaren Angeboten. Bereits beherbergte Personen müssen möglichst sofort, jedoch spätestens bis zum 25. März 2020, abreisen.
Mit der neuen Verfügung werden zudem die Öffnungsregelungen für Restaurants, Gaststätten und Mensen, sowie Eisdielen und Cafés verändert. Für sie gilt, dass sie für den Publikumsverkehr nur geöffnet werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus minimiert wird. Das ist möglich durch Reglementierung der Besucherzahl und durch Hygienemaßnahmen und –hinweise.
Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 6 Uhr, spätestens 18 Uhr beschränkt. Restaurants, Speisegaststätten und Mensen dürfen nur unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten. Der Landkreis bittet auch seine Bürgerinnen und Bürger darum, in der Öffentlichkeit auf diese ausreichenden Abstände zueinander zu achten.
Die Ausgabe von verarbeiteten Speisen und Getränken an einem Schalter oder einem Tresen ist weiterhin möglich. Das ist weiterhin auch vor 6 Uhr und nach 18 Uhr möglich.
Mit einer weiteren Allgemeinverfügung untersagt der Landkreis den Betrieb aller Tagespflegeeinrichtungen sowie der Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen auf Grundlage einer Erlassregelung des Landes Niedersachsen. Auch in diesem Bereich sind Regelungen für Notbetreuungen getroffen, unter anderem für pflegende Angehörige, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu gehören unter anderem Beschäftige des medizinisch-pflegerischen Bereichs, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Polizei. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Einrichtungsleitung.
Weiter gelten Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem Eltern von Kindern auf Kinderstationen, werdende Väter oder Angehörige von Patienten auf Palliativstationen. In diesen Einrichtungen müssen auch Mensen und Kantinen geschlossen bleiben.
Die Kreisverwaltung teilt zudem mit, dass ab Freitag, 20. März, auch die Wertstoffhöfe in den Städten und Gemeinden geschlossen bleiben. Die Abfuhr von Restmüll- und Biotonne sowie der gelben Wertstofftonne und des Altpapiers ist weiterhin gewährleistet. Die Entsorgungszentren in Stapelfeld und Sedelsberg sollten jedoch nur in unaufschiebbaren Einzelfällen für private Anlieferungen genutzt werden.
Darüber hinaus macht die Kreisverwaltung noch einmal darauf aufmerksam, dass das Kreishaus geschlossen ist und nur für außerordentlich dringende und unabweisbare Angelegenheiten nach Terminvereinbarung aufgesucht werden darf.
Auch Oster- und Brauchtumsfeuer können nach Mitteilung des Landkreises Cloppenburg in diesem Jahr nicht stattfinden. Da es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt, fallen die Osterfeuer unter die bestehenden Verbote.
Der Landkreis bittet um Verständnis für diese Maßnahmen zum Wohle der Bevölkerung!