Osterfeuer
Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) in der Gemeinde Barßel Durch den Wegfall der Brenntage (BrennVO) sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dagegen auch weiterhin möglich, allerdings ist dafür im Einzelfall eine Genehmigung des Ordnungsamtes erforderlich. Das Antragsformular (u. Hinweise zum Antrag) können auf dieser Seite herunterladen / siehe unten. Ein [...]