Lebenspartnerschaft

Zwei Personen des gleichen Geschlechts können seit August 2001 eine Lebenspartnerschaft begründen.

Nicht möglich ist dies bei

  • Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
  • Verwandten in gerader Linie
  • voll- und halbbürtigen Geschwistern
  • Minderjährigkeit eines Lebenspartners.

Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Lebenspartnerschaft ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie sollten sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Partner/innen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen Partner bzw. die andere Partnerin mit einer sog. Beitrittserklärung erklären. (siehe Vordruck Beitrittserklärung)

Dann genügt das persönliche Erscheinen der anderen Erklärenden oder des anderen Erklärenden.
Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen den Hauptwohnsitz hat.
(In Niedersachsen sind die Standesämter der Hauptwohnsitze der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen zuständig für die „Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaften“, in anderen Bundesländern ist es teilweise anders geregel.)

Wenn Sie beide nicht in Barßel wohnen und trotzdem gern hier den Bund für‘s Leben schließen wollen – kein Problem: Sie melden sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Barßel die Lebenspartnerschaft begründen möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Verpartnerung vorzunehmen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Bund für‘s Leben „Hindernisse“ entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Benötigte Unterlagen

Um die eingetragene Lebenspartnerschaft anzumelden, müssen beide Partner oder Partnerinnen Nachweise zu ihrer Identität, ihrem Aufenthalt, dem Familienstand und ihrer Abstammung vorlegen.

Wer bisher nicht verheiratet war oder nicht in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt:

  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Hauptwohnsitz nicht Barßel ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde zur Vorlage beim Standesamt. (die Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein)
  • eine beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, das beim Standesamt des Wohnsitzes der Eltern geführt wird. -Wohnen die Eltern in Friesoythe, erübrigt sich die Vorlage dieser Urkunde.-

Sofern die Eltern vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern oder vor dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben, ist eine aktuelle Abstammungsurkunde vorzulegen. Diese wird ausgestellt beim Standesamt des Geburtsortes. Ist dies Barßel, kann darauf verzichtet werden, denn das Geburtsregister wird hier geführt.

Das Familienbuch ist nicht das im Familienbesitz befindliche Familienstammbuch, sondern ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Wohnsitzstandesamt Ihrer Eltern. Im Regelfall wird es dort geführt. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, wird man Ihnen behilflich sein, den Standort des Familienbuches Ihrer Eltern zu ermitteln.

Wer geschieden oder verwitwet ist oder schon in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt folgende Papiere:

  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass (wenn der Hauptwohnsitz nicht Barßel ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde zur Vorlage beim Standesamt (Die Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.))
  • Erklärende, die verheiratet waren, haben alle früheren Ehen und die Art der Auflösung anzugeben. Die Auflösung der letzten Ehe muss nachgewiesen werden. Ist die letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits anlässlich einer früheren Eheschließung im Inland durchgeführt worden ist.

Dies gilt auch im Falle der Auflösung früherer Lebenspartnerschaften.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung. Aufgelöst wird die eingetragene Lebenspartnerschaft durch gerichtliches Urteil, genau wie eine Ehe.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Partner/innen besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Partner/innen ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Partner/innen hat ein minderjähriges Kind
  • eine/r der Partner/innen ist adoptiert
  • eine/r der Partner/innen hat mehrere Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften
  • eine/r der Partner/innen ist im Ausland geschieden worden

Zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Mit vorheriger Absprache können Sie auch außerhalb unserer üblichen Öffnungszeiten Ihre Anmeldung zur Lebenspartnerschaft vornehmen.

Zuständige Organisationseinheit(en)