Kindergarten- und Krippenbeiträge
(Übernahme des Kindergartenbeitrages)
Damit auch Kinder eine Krippe, einen Kindergarten oder Hort besuchen können, deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag von der Gemeinde Barßel, im Auftrages des Jugendamtes Cloppenburg, ganz oder teilweise übernommen werden. Sie müssen dazu einen Antrag beim Ordnungsamt Barßel stellen.
Ob Sie einen Anspruch auf Übernahme bzw. Teilübernahme des Elternbeitrages haben, errechnet sich durch Gegenüberstellung Ihres Nettoeinkommens mit einer Einkommensgrenze.
Bei der Übernahme des Elternbeitrages für die Krippe (Kinder unter drei Jahre) müssen die Tagespflegevoraussetzungen vorliegen.
Nähere Angaben erhalten Sie bei der unten aufgeführten Anspechpartnerin.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-57
Fax: 04499/8158
E-Mail: janssen(at)barssel.de
vCard Heike Janssen
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-41
Fax: 04499/8180
E-Mail: harms(at)barssel.de
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-56
Fax: 04499/8158
E-Mail: luecking(at)barssel.de