Grundsteuer

Die Gemeinde Barßel erhebt für Grundbesitz eine Grundsteuer. Die Bewertung des Grundbesitzes des Grundstückes erfolgt durch das Finanzamt Cloppenburg und richtet sich nach dem Wert des Grundstückes einschl. Gebäude.

Die Gemeinde bestimmt, gem. Grundsteuergesetz, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:

Dies sind

– die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

– die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne der §§ 68, 70 und 90 des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B).

Gebühren

Die Hebesätze betragen zur Zeit für

– die Grundsteuer A =  370 %

– die Grundsteuer B =  370 %

Wichtiger Hinweis:

Entscheidungen in einem Steuermessbescheid können nur durch Anfechtung des Messbescheides beim zuständigen Finanzamt, nicht durch Anfechtung des gemeindlichen Steuerbescheides angegriffen werden.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Haushaltssatzung

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Grundsteuergesetz
Informationen zur Grundsteuerreform
Weitergehendes bitte auch unter der Rubrik – Dienstleistungen – Bodenrichtwerte – mit weiterführenden Links nachlesen!

Zuständige Organisationseinheit(en)