Gewerbezentralregister-Auskunft

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen) eingetragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt.

Verfahren

bei Gewerbezentralregisterauszug für eine Privatperson:
Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.

bei Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen:
Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person bzw. Personenvereinigung erfolgen. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen z. B. anhand eines Handesregister-, Vereinsregisterauszugs.

Der Antrag ist grundsätzlich bei der Meldebehörde des Ortes zu stellen, in dem die juristische Person (Firma) ihren Sitz hat.

Sollte der Firmensitz nicht in Barßel sein, ist hier eine Antragstellung dennoch möglich, wenn der (gesetzliche) Vertreter mit einer Wohnung in Barßel gemeldet ist.

Bevollmächtigung:

Eine Antragstellung durch eien bevollmächtigte Person ist leider nicht möglich.

Gültigkeit: 3 Monate

Bearbeitungszeit: ca. 2 – 4 Wochen

Sonstiges:

Der Antragsteller muss angeben, wohin der Auszug gesandt werden soll; entweder an die Meldeadresse (Antrag durch Privatperson) bzw. die Firmenadresse (bei Antragstellung für Firma)
oder
Übersendung an eine Behörde (behördlicher Auszug)
Adresse und Aktenzeichen bzw. Verwendungszweck sind uns dann zu benennen.

Der Antrag wird an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet. Der Auszug wird dort erstellt und von dort an die angegebene Adresse übersandt.

Gebühren

13,00 Euro

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 150 Gewerbeordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass/Ausweisdokument
  • zusätzlich bei Firmen: Vertretungsberechtigung (z.B. Vereinsregisterauszug und Handelsregisterauszug – nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)
  • ggf. Anforderungsschreiben der Behörde bei behördlichem Auszug