Bildung und Teilhabe

Für Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab dem 1.Januar 2011 zusätzlich folgende sogenannte Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (Bildungspaket):

  • Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort: Einen Zuschuss für ein gemeinsam eingenommenes Mittagessen gibt es, wenn dies mit Zustimmung der Schule/Einrichtung angeboten wird. Die Eltern haben einen Euro am Tag als Eigenanteil beizusteuern.
  • Lernförderung (Nachhilfe): Schülerinnen und Schüler können Lernförderung erhalten, wenn die Schule die Notwendigkeit zum Erreichen der Lernziele der Klasse bestätigt und die Schule selbst kein vergleichbares Förderangebot bereitstellt.
  • Kultur, Sport, Freizeit: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird für die Teilnahme an Sport, Spiel und Kultur ein Betrag von monatlich bis zu 10 Euro übernommen, z. B. als Vereinsbeitrag für den Sportverein oder für die Musikschule.
  • Schulbedarf: 70 Euro werden am 1. August und 30 Euro werden am 1. Februar ausgezahlt. Diese Beträge erhalten Sie, um Schulmaterialien für Ihr Kind zu beschaffen, z. B. Schulranzen und Sportzeug oder Materialien zum Schreiben, Rechnen, Malen, Basteln.
  • Ausflug/Klassenfahrt: Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden übernommen und von der zuständigen Stelle direkt an die Schule oder Kita ausgezahlt.
  • Schülerbeförderung: Wer im Landkreis Cloppenburg eine Schule im Bereich der Sekundarstufe II besucht, kann künftig auf Antrag vom Eigenanteil für die Fahrkarte zur Schülerbeförderung befreit werden. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Schule muss dabei mehr als zwei Kilometer betragen.

Für die Bewilligung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Antrag erforderlich.

Die Leistungen werden als Sach- oder Dienstleistung bewilligt. Die Überweisung hierfür erfolgt direkt an den Leistungsanbieter. (Ausnahme Schulbedarf)

Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder können im auf der Website des Landkreises heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg unter:

http://www.lkclp.de/

Antrag – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag Lernförderung

Antrag Mittagsverpflegung

Antrag Schülerbeförderung

Antrag Schulbedarf

Antrag Vereinsbeitrag

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Kostennachweis des Leistungserbringers