Beglaubigung von Unterschriften

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor dem beglaubigenden Bediensteten vollzogen wurde.

Das Ordnungsamt darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn das Schriftstück bei einer sonstigen Stelle benötigt wird und Rechtsvorschriften die Vorlage dieses Schriftstückes fordern.

Die Beglaubigungen der Unterschrift darf nur vorgenommen werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann daher nicht auf schriftlichen Wege erfolgen.

 

Gebühren

2,50 Euro je Unterschrift

Ausnahme:
Gebührenfrei für nachweisliche Rentenzwecke

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Original des zu unterschreibenden Schriftstücks