Beglaubigung von Unterschriften
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor dem beglaubigenden Bediensteten vollzogen wurde.
Das Ordnungsamt darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn das Schriftstück bei einer sonstigen Stelle benötigt wird und Rechtsvorschriften die Vorlage dieses Schriftstückes fordern.
Die Beglaubigungen der Unterschrift darf nur vorgenommen werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann daher nicht auf schriftlichen Wege erfolgen.
Gebühren
2,50 Euro je Unterschrift
Ausnahme:
Gebührenfrei für nachweisliche Rentenzwecke
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner
Frau Vanessa zu Klampen
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-33
Fax: 04499/8158
E-Mail: zuklampen(at)barssel.de