Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2019 in Barßel
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden.
Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt.
Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2019 in Barßel in verschiedenen Monaten statt.
Die nachstehende Auflistung kennzeichnet das Gebiet der Befragung; hinter einer aufgelisteten Adresse können sich mehrere Straßen und diverse Hausnummern verbergen. Aus Datenschutzgründen werden Hausnummern nicht bekanntgegeben.
Kornblumenweg, Harkebrügge, 1. Hälfte März
Elisenstraße, Harkebrügge, 2. Hälfte April
Zum Soesteufer, Barßel, 1. Hälfte Juli
Gebhardtstraße, Elisabethfehn, 1. Hälfte Juli
Schüttenberg, Harkebrügge, 1.Hälfte Juli
Soestestraße, Barßel, 1. Hälfte August
Herbartstraße, Barßel, 2. Hälfte Oktober
Weitere Erläuterungen zum Mikrozensus finden Sie auch im Internet unter:
www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich „Haushalte, Familien – Mikrozensus“.
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und über die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz – MZG) vom 07. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826).