Führerschein

Liegt noch der alte Führerschein (grau oder rosafarben) oder ein Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, vor, dann sind die Führerschein-Inhaber dazu verpflichtet diesen unter der Einhaltung der gesetzlichen Umtauschfrist umzutauschen. Das Ziel dabei ist, einen einheitlichen EU-Führerschein im Checkkartenformat zu haben und diesen durch Eintrag in eine Führerschein-Datenbank vor Missbrauch effektiver schützen zu können.

Der Umtausch erfolgt nach einem Stufenplan. In der folgenden Tabelle können Sie sehen, welche Geburtsjahre oder Ausstellungsjahre bis zu welchem Datum umgetauscht haben sollen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie aktuell einen Papierführerschein oder bereits einen Kartenführerschein besitzen.

Gebühren

25,30 Euro

Diese Tabelle gilt für alle rosa oder grauen Papierführerscheine:

Geburtsjahr des FührerscheininhabersSpätester Umtauschtag
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Diese Tabelle gilt für alle Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:

AusstellungsjahrUmtausch bis zum
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

– Fahrerlaubnis-Verordnung
– Straßenverkehrsgesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild
  • bisheriger Führerschein (ist bei Aushändigung des neuen EU-Führerscheins abzugeben)
  • bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben (bis zwei Monate vorher kann der Umtausch bei der Gemeinde erfolgen) und die Klasse C oder CE beantragen, benötigen wir ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung. Ab dem 50. Lebensjahr ist die Führerscheinstelle zuständig; hier sind auch die vorgenannten Unterlagen beizubringen.