Allgemeine Informationen
Die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwerte können Sie über den Online-Dienst Bodenrichtwertauskunft kostenfrei einsehen.
Die Bodenrichtwerte werden in Niedersachsen seit dem Jahr 2022 zum 01.01. jeden Jahres ermittelt.
Bodenrichtwerte dienen der Grundstücksmarkttransparenz. Sie stellen zonenweise durchschnittliche Lagewerte mit wertbeeinflussenden Merkmalen dar, die für die Mehrzahl der sich in der Zone befindlichen Grundstücke gelten sollen. Dabei wird angenommen, dass das Grundstück unbebaut ist. Bei der Auskunft werden der Bodenrichtwert wird in Euro pro Quadratmeter und alle weiteren Merkmale angegeben.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt auf der Basis von tatsächlichen Kauffällen. Beurkundende Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Kopien der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse zu senden, die die Verträge über unbebaute Flächen auswerten und so aufbereiten, dass daraus Bodenrichtwerte abgeleitet werden können. Liegen für einen Bereich keine oder zu wenige Kaufverträge vor, so können auch andere Größen zur Bestimmung herangezogen werden, wie z. B. Indexreihen oder Mieten.
Ermittelt und beschlossen werden die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss, der jeweils für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig ist. Diese bestehen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige des LGLN, ehrenamtliche Mitglieder sind der Immobilienwirtschaft fachlich nahestehende Personen, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen. Der Gutachterausschuss ist selbständig und unabhängig tätig.
An wen muss ich mich wenden?
Informationen über Bodenrichtwerte und deren Abruf stehen im Internet zur Verfügung.