In der vergangenen Woche wurde die zweite Förderphase der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen gestartet. 

Für die 2. Förderphase gelten folgende Eckpunkte:

  • Voraussetzungen
    • Umsatzeinbruch von mind. 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    • Umsatzeinbruch von mind. 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
  • Fördersatz abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs in den Fördermonaten im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr:
    • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
    • 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
    • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 %

Bei Unternehmen, die zwischen dem 01. September 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, sind die Monate November 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

  • Fördersumme: max. 50.000 Euro pro Fördermonat

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie über die Links in dem untenstehenden angehängten Dokument und unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

In der vergangenen Woche wurde zudem die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niedrigschwelliger Investitionen des von der COVID-19-Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes veröffentlicht. Damit sollen unter anderem Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen oder Modernisierungen (zum Beispiel Lüftungs-, Hygiene- oder Spül- und Küchentechnik, Outdoorheizkonzepte, usw.) in gastronomischen Betrieben, die im Zuge der Pandemie Umsatzeinbußen erlitten haben, gefördert werden.

Zudem plant das Land Niedersachsen eine ergänzende Förderung für Akteure aus der Veranstaltungswirtschaft, dem Schaustellergewerbe, der Gastronomie, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Reisebusunternehmen. Laut einer Pressemitteilung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann sollen die Fördergelder ab Ende November über die NBank ausgezahlt werden. Sobald der Gemeindeverwaltung nähere Informationen hierzu vorliegen, werden wir die Unternehmen über unseren Wirtschaftsverteiler informieren.

Eine gute Zusammenfassung über die verschiedenen Corona-Hilfen, die für die Wirtschaft zur Verfügung stehen, liefert der Landkreis Cloppenburg auf seiner Internetseite unter https://lkclp.de/wirtschaft-gewerbe/wirtschaftsinformationen/corona.php

 

Nachfolgend die wichtigen Dokumente und Übersichten zum Download (bitte klicken für den Download):

Überbrückungshilfe II

Förderung Gaststättengewerbe

Richtlinie Investition Gaststättengewerbe

Ergänzende Landesförderung

Zusammenfassung über die verschiedenen Corona-Hilfen: Übersicht des Landkreis Cloppenburg (Stand: 22.10.2020)